Verdienstorden des BDK

Der BDK-Verdienstorden — Ehre, wem Ehre gebührt!
Mit dem BDK-Verdienstorden werden Karnevalisten ausgezeichnet, die sich durch langjährige, aktive und besonders engagierte Arbeit im organisierten Karneval hervorgetan haben.
Ob im Präsidium oder in den Ausschüssen des BDK, im Vorstand eines Regionalverbandes oder einer angeschlossenen Gesellschaft — wer sich über viele Jahre mit Herzblut für das närrische Brauchtum einsetzt, darf sich auf diese besondere Würdigung freuen.
Auch für jahrzehntelange Mitgliedschaft und Treue zum Karneval und zum karnevalistischen Tanzsport gibt es passende Ehrenzeichen.
Der Verdienstorden wird in drei Stufen verliehen:
Silber
Gold
Gold mit Brillanten
Wer kann den Orden bekommen?

Stufe 1 - in Silber
- Mindestens 11 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK
- Mindestens 11 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes
- 25 Jahre Mitgliedschaft in einer BDK-Gesellschaft, davon mindestens 11 Jahre im Vereinsvorstand
- 30 Jahre Mitgliedschaft in einer BDK-Gesellschaft

Stufe 2 - in Gold
- 25 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder in den Ausschüssen des BDK
- 25 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes
- 25 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer BDK-Gesellschaft
- 40 Jahre Mitgliedschaft in einer BDK-Gesellschaft

Stufe 3 - Gold mit Brillanten
- 40 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder in den Ausschüssen des BDK
- 40 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes
- 40 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer BDK-Gesellschaft
- 50 Jahre Mitgliedschaft in einer BDK-Gesellschaft
Antragstellung — so funktioniert’s:
Ein Antrag auf Verleihung des Verdienstordens muss über das Mitgliederportal des BDK gestellt werden — bitte mit einer nachvollziehbaren Begründung und spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Verleihungstermin.
Wichtig: Nur Mitgliedsvereine des BDK dürfen Anträge einreichen.
Die Entscheidung über die Verleihung treffen zunächst der zuständige Landes- oder Regionalverband, abschließend das geschäftsführende Präsidium des BDK.
Kosten
Die Kosten für den Orden, Anstecknadel, Schatulle und Urkunde trägt der antragstellende Verein. Nach der Genehmigung erfolgt automatisch die Rechnungsstellung an die im Mitgliederportal hinterlegte E-Mail-Adresse.
Verleihung
Die feierliche Überreichung des Ordens samt Urkunde übernimmt in der Regel der Präsident des beantragenden Regionalverbandes oder ein von ihm beauftragter Vertreter.
In besonderen Fällen kann die Verleihung auch durch einen vom BDK-Präsidenten ernannten Beauftragten erfolgen.
Ordensbuch — für die Ewigkeit festgehalten
Selbstverständlich wird jeder Ordensträger im offiziellen Ordensbuch des BDK vermerkt — und das in numerischer Reihenfolge. So bleibt das besondere Engagement auch für kommende Generationen dokumentiert.