Treueabzeichen im karnevalistischen Tanzsport

Jahrelanges Training, unzählige Auftritte, jede Menge Herzblut – unser Tanzsport lebt von engagierten Aktiven! Mit dem BDK-Treueabzeichen sagen wir Danke für Leidenschaft und Vereinstreue auf und hinter der Bühne.

Treueabzeichen im karnevalistischen Tanzsport – eine Auszeichnung für Herzblut, Disziplin und jede Menge Taktgefühl! 


Wer den karnevalistischen Tanzsport kennt, weiß:
Hinter den strahlenden Auftritten auf der Bühne, hinter jedem perfekten Spagat, jeder flotten Drehung und jedem glänzenden Lächeln steckt jahrelanges Training, Schweiß und Teamgeist.
Gerade im Tanzsport beginnt das Engagement oft schon in jungen Jahren — und wer über viele Jahre aktiv bleibt, zeigt wahre Leidenschaft und bewundernswerte Vereinstreue!

Genau dieses langjährige Engagement würdigt der Bund Deutscher Karneval (BDK) mit dem Treueabzeichen im karnevalistischen Tanzsport — als sichtbares Dankeschön für Tänzerinnen und Tänzer, die mit ihrem Einsatz das närrische Brauchtum lebendig halten und auf den Bühnen zum Strahlen bringen.

Ob beim ersten Gardetanz als Funkenmariechen, beim Training für das große Showtanz-Finale, bei unzähligen Proben für die Prunksitzung oder beim Umzug durch die Straßen — diese Momente bleiben unvergessen und sind es wert, mit einer besonderen Auszeichnung geehrt zu werden.

Die Voraussetzung für eine Verleihung

Stufe 1
Bronze

6 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im karnevalistischen Tanzsport

Stufe 2
Silber

11 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im karnevalistischen Tanzsport

Stufe 3
Gold

15 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im karnevalistischen Tanzsport

Stufe 4
Gold mit Brillanten

20 Jahre ununterbrochene aktive Tätigkeit im karnevalistischen Tanzsport

Dabei können selbstverständlich auch Zeiten aus mehreren aufeinanderfolgenden Vereinsmitgliedschaften zusammengezählt werden — denn echte Leidenschaft kennt keine Vereinsgrenzen!

Die Verantwortung für die wahrheitsgemäße Beantragung und Überprüfung liegt beim jeweiligen Verein, in dessen Namen die Auszeichnung verliehen wird.

Antragstellung – so geht’s

Der Antrag auf Verleihung des BDK-Treueabzeichens erfolgt ausschließlich über das Mitgliederportal — bitte mit einer kurzen Begründung und spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Verleihungstermin.

Antragsberechtigt sind nur Mitgliedsvereine des BDK.

Verleihung und Übergabe

Nach Eingang und Bezahlung des Antrags erhält der Verein die Abzeichen inklusive Urkunden.
Diese Urkunden tragen den Namen der oder des Aktiven, den Vereinsnamen sowie die entsprechende Session der Verleihung — eine schöne Erinnerung für jede Sammlung.

Die eigentliche Verleihung wird feierlich durch den Verein selbst oder — auf Wunsch — durch einen Vertreter des zuständigen Landes- oder Regionalverbandes vorgenommen.

Schöne Momente garantiert:
Ob beim großen Sessionsabschluss, beim Sommerfest der Garde oder auf der Bühne bei der Jubiläumsgala — die Übergabe der Treueabzeichen sorgt stets für strahlende Gesichter, einen kräftigen Applaus und oft auch ein paar Freudentränen. Denn diese Auszeichnung steht für Leidenschaft, Durchhaltevermögen und echte Liebe zum Karneval!

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